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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch des LWL-Museums für Naturkunde - Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium

I. Gegenstand der Nutzung

1. Diese AGB finden Anwendung auf den Besuch des LWL-Museums für Naturkunde – Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium (im Folgenden „Museum“ und „Planetarium“). Vom Anwendungsbereich mit umfasst ist der Kauf von Eintrittskarten durch Besucherinnen und Besucher an der Eingangskasse sowie auf telefonische oder elektronische Bestellung.

2. Träger des LWL-Museums für Naturkunde – Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.

3. Das Museumscafé ist verpachtet.

 

II. Öffnungszeiten

1. Das Museum ist dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen (mit Ausnahme des 1. Weihnachtstages und Silvesters) von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17:30 Uhr).
2. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich.
3. Der Besuch von Veranstaltungen im Planetarium ist nur zu den im Programm stehenden Veranstaltungszeiten möglich.

 

III. Eintritt

1. Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich bzw. der Homepage entnommen werden.
2. Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden.
3. Für den Kauf von Eintrittskarten über einen Onlineanbieter ergänzen diese AGB die AGB des Onlineanbieters.

4. Eine Rückgabe nicht genutzter Eintrittskarten gegen Erstattung des Preises ist unbeschadet der gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistungsrechten und Widerruf nicht möglich (siehe III.3.).

5. Wird eine Veranstaltung des Planetariums durch das Museum abgesagt oder verschoben, besteht jedoch die Möglichkeit, den Preis der Eintrittskarte erstattet zu bekommen. Gleiches gilt, sofern die Teilnahme an der Veranstaltung aus Gründen, die das Museum zu vertreten hat, nicht möglich ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch..

...des LWL-Museums für Naturkunde - Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium

I.    Gegenstand der Nutzung

Diese AGB finden Anwendung auf den Besuch des LWL-Museums für Naturkunde – Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium (im Folgenden „Museum“ und „Planetarium“). Vom Anwendungsbereich mit umfasst ist der Kauf von Eintrittskarten durch Besucherinnen und Besucher an der Eingangskasse sowie auf telefonische oder elektronische Bestellung.

Träger des LWL-Museums für Naturkunde – Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.

Das Museumscafé ist verpachtet.

II.    Öffnungszeiten

Das Museum ist dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen (mit Ausnahme des 1. Weihnachtstages und Silvesters) von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17:30 Uhr). Abweichende Öffnungszeiten sind möglich. Der Besuch von Veranstaltungen im Planetarium ist nur zu den im Programm stehenden Veranstaltungszeiten möglich.

III.    Eintritt

Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich bzw. der Homepage entnommen werden. Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden. Für den Kauf von Eintrittskarten über einen Onlineanbieter ergänzen diese AGB die AGB des Onlineanbieters. Eine Rückgabe nicht genutzter Eintrittskarten gegen Erstattung des Preises ist unbeschadet der gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistungsrechten und Widerruf nicht möglich (siehe III.3.).

Wird eine Veranstaltung des Planetariums durch das Museum abgesagt oder verschoben, besteht jedoch die Möglichkeit, den Preis der Eintrittskarte erstattet zu bekommen. Gleiches gilt, sofern die Teilnahme an der Veranstaltung aus Gründen, die das Museum zu vertreten hat, nicht möglich ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 

IV. Barrierefreiheit

Museum und Planetarium sind in weiten Teilen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich. Um Auskunft oder Hilfestellung zu erhalten, können sich Besucherinnen und Besucher an das Museumspersonal wenden.

 

V. Verhaltensregeln

Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
Kindern unter 14 Jahren ist der Museumsbesuch sowie der Besuch des Planetariums nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Das Planetarium darf grundsätzlich nur von Kindern ab 4 Jahren besucht werden. Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders gekennzeichnet sind. In dem Museumsgebäude ist der Verzehr von Speisen und Getränken nur an gekennzeichneten Stellen gestattet.

Das Rauchen ist im Museumsgebäude nicht gestattet.

Foto- und Filmaufnahmen sind im Museum nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen  ist dabei nicht erlaubt; Ausnahmen kann die Museumsverwaltung genehmigen. Bei Aufnahmen, die gewerblich genutzt werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung der Museumsverwaltung einzuholen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber- und des Persönlichkeitsrechts, wird ausdrücklich hingewiesen. Foto- und Filmaufnahmen im Planetarium sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Beachten Sie zu Punkt 6 auch die folgenden Hinweise...
Es ist im Museumsgebäude und auf dem Außengelände (Gesteinshof) nicht erlaubt, Tiere mitzuführen. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Assistenzhunden.
Größere Taschen, Schirme und sonstige Gegenstände, die zu einer Beschädigung führen können, dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume und in das Planetarium genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese in Schließfächern aufzubewahren.

Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.
Der Einlass bzw. der Wiedereinlass nach Beginn einer Vorstellung im Planetarium ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

 

VI.    Anordnungen für den Einzelfall

Das Museumspersonal kann Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.

 

VII.    Hausverbot

Bei Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

VIII.    Haftung

Der LWL haftet bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden folgt den gesetzlichen Bestimmungen.

Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Münster, 26.07.2017

Der Direktor des
LWL-Museums für Naturkunde - Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium


Dr. Jan Ole Kriegs