Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch des LWL-Museums für Naturkunde - Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium
I. Gegenstand der Nutzung
1. Träger des LWL-Museums für Naturkunde – Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.
II. Öffnungszeiten
1. Das Museum ist dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen (mit Ausnahme des 1. Weihnachtstages und Silvesters) von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17:30 Uhr).
2. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich.
3. Der Besuch von Veranstaltungen im Planetarium ist nur zu den im Programm stehenden Veranstaltungszeiten möglich.
III. Eintritt
Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich bzw. der Homepage entnommen werden.
IV. Barrierefreiheit
Das Museum und das Planetarium sind in weiten Teilen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich. Um Auskunft oder Hilfestellung zu erhalten, können sich Besucherinnen und Besucher an das Museumspersonal wenden.
V. Gefahrenhinweise
Die Gestaltung der Ausstellungen verlangt besondere Vorsicht von den Besuchenden hinsichtlich z. B. eingeschränkter Lichtverhältnisse, steiler Treppen, niedriger Geländer, unebener Bodenbeläge.
VI. Verhaltensregeln
1. Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
2. Der Besuch des Museums sowie des Planetariums ist Kindern unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtsführenden volljährigen Person gestattet. Die begleitenden Erwachsenen übernehmen während des gesamten Aufenthalts die Aufsichtspflicht und haften für durch die Kinder verursachten Schäden.
3. Kindern unter 4 Jahren ist der Einritt ins Planetarium nicht gestattet.
4. Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders gekennzeichnet sind.
5. In dem Gebäude ist der Verzehr von Speisen und Getränken nur an gekennzeichneten Stellen gestattet.
6. Das Rauchen einschl. E-Zigaretten und Verdampfern ist im Gebäude nicht gestattet.
7. Foto- und Filmaufnahmen sind im Museum nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen, sowie von Drohnen und anderen Flugmodellen ist dabei nicht erlaubt; Ausnahmen erteilt ausschließlich die Museumsverwaltung.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen zu politischen Zwecken sind unzulässig.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von Mitarbeitenden sind in jedem Fall ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
Foto- und Filmaufnahmen im Planetarium sind grundsätzlich nicht erlaubt.
8. Das Befahren des Museumsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt.
9. Es ist im Gebäude nicht erlaubt Tiere mitzuführen. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Assistenzhunden.
10. Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen, Waffenattrappen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Zünden von Pyrotechnik ist nicht erlaubt.
11. Größere Taschen, Schirme und sonstige Gegenstände, die zu einer Beschädigung führen können, dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume und in das Planetarium genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese in Schließfächern aufzubewahren.
12. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben und werden dem Fundbüro übergeben.
13. Der Einlass bzw. der Wiedereinlass nach Beginn einer Vorstellung im Planetarium ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
14. Die Außenanlagen des Museums sind zu schonen. Das gesamte Museumsgelände darf nicht verunreinigt werden.
15. Führungen werden von den Besucherbetreuer:innen der LWL-Museen durchgeführt und können beim jeweiligen LWL-Museum gebucht werden. Aus Qualitätssicherungsgründen sind Führungen durch betriebsfremde Personen in den LWL-Museen grundsätzlich weder zu gewerblichen noch zu privaten Zwecken gestattet.
VII. Anordnungen für den Einzelfall
Das Museumspersonal kann Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.
VIII. Epidemien und Pandemien
Im Falle von Epidemien und Pandemien sind die geltenden Schutzvorschriften einzuhalten. Zudem sind weitere Maßnahmen, die nur das Museum und/oder das Planetarium betreffen, möglich. Auf diese wird im Eingangsbereich sowie auf der Homepage hingewiesen.
IX. Hausverbot
Bei Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
X. Haftung
1. Der LWL haftet bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Münster, 01.07.2026
im Auftrag
Die Museumsleitung