Liebe Besuchende des Münsteraner Museums, aufgrund von Baumaßnahmen kann es zurzeit zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für die Sonnenfinsternis am 12.08.2026 sind alle Schutzbrillen bereits restlos ausverkauft.
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(Erstellt am 28.09.2023 - aktualisiert am 14.11.2025)
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Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) periodisch vorgenommenen Bewertung. Grundlage für die zu prüfenden technischen Anforderungen bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549.
Die konkrete Ausgestaltung des Prüfverfahrens sind dem Durchführungsbeschluss 2018/1524 zu der EU-Richtlinie 2016/2102 zu entnehmen.
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www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/servicetelefon-dgs-und-schrift/
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein und ist eine Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
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